A K T U E L L
Die aktuellen Bestimmungen finden Sie unter https://corona.rlp.de/de/startseite/.
Für unsere Ferienwohnungen besteht weiterhin keine Testpflicht und die Kontakterfassung ist auch weggefallen, allerdings gibt es Einschränkungen im Bereich Gastronomie:
Die Öffnung gastronomischer Einrichtungen ist unter Beachtung der allgemeinen Schutzmaßnahmen, Vorhaltung eines Hygienekonzepts und der folgenden Vorgaben zulässig. Es gelten
01.02.22
Ab dem 4. Dezember gilt in Rheinland-Pfalz die neue Corona-Verordnung. Weitere Info finden Sie unter https://corona.rlp.de/de/startseite/.
Für unsere Ferienwohnungen besteht weiterhin keine Testpflicht, allerdings gibt es Einschränkungen im Bereich Gastronomie:
Die Öffnung gastronomischer Einrichtungen ist unter Beachtung der allgemeinen Schutzmaßnahmen, Vorhaltung eines Hygienekonzepts und der folgenden Vorgaben zulässig. Es gelten
10.12.21
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